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Seine Aufgabe liegt darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden. Das war beim vom Deutschen Bundestag am 10. November 2022 beschlossene Bürgergeld-Gesetz der Fall.
Zu seinen beiden Vorsitzenden wählten die Mitglieder die Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommerns, Manuela Schwesig (SPD) und den Bundestagsabgeordneten und Parlamentarischen Geschäftsführer Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU).
Gestern erfolgte dann der Durchbruch im Vermittlungsausschuss. „Beim Bürgergeld konnte erreicht werden, dass das Prinzip Fördern und Fordern bei der Arbeitsvermittlung genauso wie in der Vergangenheit auch durch die Jobcenter fortgeführt werden kann. Damit konnte sich die Union bei einem zentralen Punkt neben weitreichenden anderen Zugeständnissen der Ampel beim Schon vermögen und der Karenzzeit durchsetzen“, so Hoppenstedt. „Ich freue mich, dass wir diesen guten Kompromiss haben finden können und der inflationsbedingten Anhebung der Regelsätze zum 1. Januar 2023 nichts mehr im Weg steht“, sagte Hoppenstedt.