Neuigkeiten

18.03.2020, 13:19 Uhr | Carsten Schmuck
Eindämmung der Atemwegserkrankung durch den Corona-Viruserreger IV - Allgemeinverfügungen der Region Hannover
Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte nehmen Sie folgende Informationen der Stadt Burgdorf zur Kenntnis.

Wir werden Sie hier weiter über die neuesten Entwicklungen und Fragen zum Thema informieren

Ihr CDU
 Stadtverband Burgdorf
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für das Verständnis im Umgang mit den Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz und der Reduzierung sozialer Kontakte.

Über die aktuellen Medien ist die Allgemeinverfügung der Region Hannover bekannt gemacht worden. Den Wortlaut dieser Verfügung können Sie über folgenden Link nachlesen: www.hannover.de/allgemeinverfuegungcorona

 

Für einige der aktuellen Fragen hat die Stadt Burgdorf auf der Homepage Informationen zusammengestellt:

https://www.burgdorf.de/portal/seiten/meldungen-zum-coronavirus-902000814-20500.html?rubrik=902000010

 

Für den Publikumsverkehr werden Bars, Clubs, Kulturzentren, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen geschlossen. Ich nehme an, dass es kurzfristig eine Regelung für Restaurants und Speisegaststätten geben wird. Bis zu diesem Zeitpunkt bitte ich auf die Hygienemaßnahmen zu achten. Ansammlungen im Freien z.B. bei der Abholung oder der Ausgabe von Speisen ist auf die Richtgröße für Ansammlungen (nicht mehr als 10 Personen / Abstand halten) zu achten.

 

Über eine weitere Regelung der Region Hannover für Restaurants, Speisegaststätten und Mensen wird in Kürze die Homepage der Region Hannover informieren.

Folgende Information dient zur evtl. Vorbereitung und ist zunächst noch unverbindlich. Ich nehme an, das Restaurants, Speisegaststätten und Mensen nur für den Publikumsverkehr geöffnet werden dürfen, wenn durch Auflagen sichergestellt ist, dass das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus, etwa durch Reglementierung der Besucherzahl und durch Hygienemaßnahmen und -hinweise minimiert wird. Die Plätze für die Gäste so angeordnet sind, dass ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist und die Gäste zueinander einen ausreichenden Abstand halten. Die Öffnungszeiten werden auf frühestens 06.00 Uhr bis spätestens 18.00 Uhr beschränkt.

aktualisiert von Carsten Schmuck, 18.03.2020, 13:24 Uhr

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